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Tierversicherung: Haftpflicht- und Krankenversicherung

Halter haften für jeden Ärger, den ihr Hund verursacht. Egal ob zerbissene Hosenbeine oder zerstörte Türen. Doch richten Hunde einen Schaden an, greift die Privathaftpflicht nicht, die Vierbeiner brauchen eine eigene Versicherung. Wir erklären, welche Deckungssummen sinnvoll sind

© Helioscribe | Shutterstock

Hunde und Katzen gehören zu den beliebtesten tierischen Mitbewohnern, laut Statistischem Bundesamt leben etwa zehn Millionen Hunde in deutschen Haushalten. Getoppt wird das nur noch von mehr als 15 Millionen Katzen. Nicht immer geht das Miteinander ohne Unfälle ab. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) registriert in Deutschland jährlich etwa 80000 Schäden, die von Hunden verursacht werden. Gut, wenn die Versicherung die Kosten übernimmt.

Haftpflicht

Die private Haftpflichtversicherung greift nur, wenn Katzen, Vögel oder andere Kleintiere einen Schaden hinterlassen. Reißt sich jedoch ein Hund von der Leine los, rennt auf die Straße und verursacht einen Unfall, zahlt sie keinen Cent. Doch schon Blechschäden kosten mehrere Tausend Euro. Werden sogar Menschen verletzt, können Schadensersatzforderungen sechs- und siebenstellige Beträge erreichen, wenn beispielsweise lebenslang Renten gezahlt werden müssen. Für solche Fälle braucht es eine Hundehaftpflichtversicherung. Die deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die ein Hund verursacht.

Zu Personenschäden kommt es schneller, als man glaubt. Und sie sind vielfältiger als der berühmte Hundebiss. Erschrickt ein Radfahrer, weil ein Hund ihn ankläfft, und stürzt, ist das ein Personenschaden. Kommt noch ein Bruch der Hand dazu, kann es für Hundehalter schnell teuer werden.

Hundehaftpflichtversicherung

Ist der Verunfallte nun wochenlang beeinträchtigt, kann nicht arbeiten und hat Verdienstausfälle, ist dies ein unechter Vermögensschaden. Sachschäden können auch schon das zerkratzte Parkett von Freunden oder eben umfangreiche Autounfälle sein. Die Hundehaftpflichtversicherung deckt Schäden am Eigentum Dritter ab, Schäden am persönlichen Eigentum allerdings nicht.

Eine Hundehaftpflichtversicherung deckt nicht nur Schäden ab, die ein Hund im Beisein der Halter verursacht. Auch wenn sich Familienangehörige um den Vierbeiner kümmern und es dabei zu Schäden kommt, besteht Versicherungsschutz. Dabei ist unerheblich, ob die betreffende Person mit im Haushalt lebt oder nicht. Das ist wichtig für getrennt lebende Familien.

Je nach Tarif können weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein. Dazu gehören zum Beispiel Schäden an Mietsachen, beispielsweise der Wohnung oder an Einrichtungsgegenständen in Hotelzimmern. Alternativ lassen sich eine Forderungsausfalldeckung, ungewollter Deckakt und Schäden, die beim Führen ohne Leine entstehen, versichern. Wer gern reist, sollte den Versicherungsschutz im Ausland bedenken. Bei den meisten Versicherungen gelten Leistungen in der EU unbegrenzt, weltweiter Schutz ist, je nach Tarif, auf ein bis fünf Jahre begrenzt.

Hundebetreuung

Betreuen Freunde oder Nachbarn den Vierbeiner, ersetzen in den meisten Tarifen die Versicherer entstehende Schäden, die Hunde währenddessen herbeiführen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Person die Beaufsichtigung nicht gewerbsmäßig betreibt, also beispielsweise als Hundesitter.

Je nach Tarif leistet die Hundehaftpflichtversicherung auch, wenn Vierbeiner den nicht gewerbsmäßigen Hüter, also Freunde oder Bekannte, beißt. Dieser Versicherungsschutz besteht auch für Familienmitglieder, die nicht mit den Versicherungsnehmenden im gleichen Haushalt leben.

Gewerbsmäßige Hundehüter benötigen für ihre Tätigkeit einen eigenen Haftpflichtschutz. Geben Sie Ihren Vierbeiner also einem Dogsitter an die Leine oder sogar in eine Hundetagesstätte, erfragen Sie den Versicherungsschutz der Betreuenden.

Außerdem hat jedes deutsche Bundesland seine eigenen Verordnungen. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung im Hundegesetz vorgeschrieben. In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen ist eine Versicherung nur für bestimmte Rassen verpflichtend. Das gilt für als besonders gefährlich eingestufte Hunderassen. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern besteht bisher keine Versicherungspflicht.

Aufschläge

Unabhängig von den Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer erheben die Versicherungsgesellschaften zum Teil Beitragsaufschläge für bestimmte Hunderassen mit erhöhtem Versicherungsrisiko. Welche Rassen zu den sogenannten Listenhunden zählen, legt jedes Bundesland separat fest, daher gelten, je nach Wohnort, unterschiedliche Bestimmungen. Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen verzichten auf solche Rasselisten.

Je nach Bundesland wird sogar die Versicherungssumme vorgeschrieben. So verlangen Berlin und Hamburg, dass die Versicherungssumme mindestens eine Million Euro pro Schadensfall abdeckt. Die Selbstbeteiligung darf höchstens 500 Euro pro Jahr betragen. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen geben sich mit einer Versicherungssumme von mindestens 500000 Euro für Personen- und 250000 Euro für Sachschäden zufrieden. Im Saarland muss die Versicherungssumme mindestens eine Million Euro für Personen- und 500000 Euro für Sachschäden betragen, in Sachsen-Anhalt eine Million Euro für Sach- und Personenschäden sowie 50000 Euro für Vermögensschäden.

Das sollte jedoch nur als Mindestanforderung gelten. Sinnvoll sind hohe Versicherungssummen, empfohlen werden Deckungssummen von mindestens fünf, besser sogar zehn Millionen Euro.

»Haftpflichtversicherungen decken existenzielle Risiken ab«, bestätigt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. »Die sollte man unbedingt abschließen. Sie sind wichtig und kein riesiger Kostenfaktor.« Hundehaftpflichtversicherungen gibt es ab etwa 35 bis 50 Euro pro Jahr.

Versicherung für Pferde

Auch Pferdebesitzer sollten ihre Tiere absichern: Deckungssummen von mindestens zehn Millionen Euro und ohne Selbstbeteiligung sind mit einer Preisspanne von 94 bis zu 250 Euro jährlich verfügbar. Hier kommt es, ähnlich wie bei Hunden, darauf an, wie hoch die Selbstbeteiligung ist. Außerdem haben Faktoren wie Nutzung des Pferdes als Weide- oder Reitpferd und das sogenannte Fremdreiterrisiko Einfluss auf die Preise. Und es gibt Deckungserweiterungen, beispielsweise für Schäden an privat geliehenen Pferdeanhängern.

Tierhaftpflicht: Hunde preiswert abgesichert

Beispiel

40-jähriger Halter, Hund Mischling (Rassen unbekannt), das Tier ist gechippt und registriert, Halter ist nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt.

Abgefragt: 29. März 2021, check24.de

Versicherung Tarif Versicherungssumme Selbstbeteiligung Tarif jährl./monatl. Besonderheiten
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Krankenversicherung

Tierkrankenversicherungen steht Boss dagegen kritischer gegenüber: »Sie sind meist teuer, und der Leistungsumfang ist häufig nicht leicht zu verstehen«, sagt sie. Zum einen sind gar nicht alle Tiere versicherbar. Häufig reicht die Spanne nur bis etwa neun Jahre. Tierbesitzer, die ihren Liebling versichern möchten, sollten die Police also möglichst früh abschließen. Bei anderen Anbietern steigt der Selbstbehalt mit dem Alter der Tiere. Immerhin gibt es die Unterscheidung zwischen allgemeinen Tierkrankenversicherungen und OP-Kosten-Versicherungen. Letztere decken OP-Behandlungen unter Narkose bei Krankheit oder Unfall und die Nachsorge ab. Doch Vorsicht: Auch hier gibt es Grenzen, oft sind solche Nachsorgeuntersuchungen nur bis 15 Tage nach der ursprünglichen Behandlung mit abgedeckt.

Teurer Komplettschutz

Die meisten Halter hoffen auf eine komplette Tierkrankenversicherung. Aber die ist gar nicht so leicht zu finden, es gibt zahlreiche Einschränkungen. »Tierhalter sollten hier überlegen, ob sie nicht monatlich eine bestimmte Summe beiseitelegen und diese dann zweckgebunden ausgeben. Das kann sich mehr lohnen, als alle Eventualitäten mit abzudecken. Denn Krankenvollversicherungen kosten viel Geld«, so Boss. Bei vielen Policen zahlt man über die Jahre mehr, als die Behandlungskosten normalerweise betragen.

So gibt es häufig nach Vertragsabschluss erst einmal Wartezeiten, bis die Versicherung greift. Die können, je nach Vertrag, 30 Tage bis drei Monate betragen. Vor deren Ablauf können keine Rechnungen eingereicht werden. Außerdem beinhalten viele Versicherungstarife einen Eigenanteil von 20 Prozent, egal, wie umfangreich der Schutz sonst ist.

»Wer sich für eine Tierkrankenversicherung interessiert, sollte auch kontrollieren, ob es Höchstentschädigungsgrenzen pro Versicherungsjahr gibt«, rät Boss. Sollte dem so sein, muss überlegt werden, ob die eine oder andere Impfung oder Kontrolluntersuchung nicht gleich aus eigener Tasche bezahlt wird.

Gebührenordnung

Bei einigen Versicherungstarifen sind die verschiedenen Sätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) nicht inkludiert, oft werden die Kosten nur bis zum zweifachen Satz erstattet. Doch gerade diese Sätze können die Preise für eine Untersuchung in die Höhe treiben. Wehrt sich eine Katze aber gegen die Spritze oder muss der Tierarzt am Wochenende nach Hause kommen, wird das teurer. Die Versicherung deckt solche Zusatzkosten dann nicht ab. Andererseits wird von den Versicherern häufig ein Nachweis von Impfungen gegen bestimmte Krankheiten oder eine Registrierung per Mikrochip verlangt. Chronische Krankheiten können die Tarife ebenfalls in die Höhe treiben.

Kündigungsmöglichkeiten

Viele Anbieter von Tierkrankenversicherungen haben einseitige Kündigungsmöglichkeiten, wenn sie nach einem Krankheitsfall oder zu häufig zahlen müssen. Wer das befürchtet, kann kleinere Rechnungen, beispielsweise für Impfungen, ab und an selbst übernehmen. Doch schon aus diesem Grund lohnt es sich, bei Tierkrankenversicherungen genau nachzurechnen.

Zufriedenheit

Eine Umfrage, die Ende 2020 unter knapp 59000 Kunden von Tierversicherungen durchgeführt wurde, zeigt diese dennoch zufrieden. Versicherungsnehmer, die in den vergangenen 36 Monaten einen Versicherungsfall gemeldet hatten, vergaben unter 32 Anbietern siebenmal die Note »sehr gut« für die Abwicklung der Schadensfälle. Die Sieger waren alphabetisch sortiert: Agila Haustierversicherung, Die Haftpflichtkasse, Ergo, HanseMerkur, InterRisk, SV SparkassenVersicherung und Uelzener.

Bei den Tierkrankenversicherungen konnten immerhin noch drei Anbieter ein »sehr gut« der Kunden einheimsen. Die Kundenfavoriten waren Agila Haustierversicherung, Allianz und Uelzener. Die Gesamtnote »ausgezeichnet« wurde in beiden Fällen nicht erreicht.

Die passende Tierversicherung lässt sich über Vergleichsportale finden. Hier werden beispielsweise noch Faktoren wie das Alter der Halter oder die Hunderasse abgefragt. Auch das honorieren einige Anbieter mit Preisnachlässen.

Tierkrankenversicherung: Auf der sicheren Seite

Beispiel

Katzenkrankenversicherung mit Vollschutz inklusive OP-Versicherung, Katze, fünf Jahre alt.

Abgefragt: 29. März 2021, check24.de

Versicherung Tarif Kostenübernahme Operationen Behandlungen Tarif monatlich
BarmeniaDirekt Tierkrankenv. Basis 80 % unbegrenzt 400 € 16,29 €
Petplan Basis 70 % 3 000 € 3 000 € 17,91 €
Helvetia Basis 80 % 2 000 € 2 000 € 20,38 €
Agila Tierkrankenschutz 100 % 1 600 €/ab 5 Jahre: 80 % 400 € 22,90 €